I. W. G. (Erblasser) war Eigentümer des im Grundbuch von L. Bl. 679 eingetragenen Hofes (L. Nr. 5). Er starb am 27. November 1952 und wurde von seiner Ehefrau als gesetzlicher Vorerbin beerbt. Sie verstarb am 9. Oktober 1999. Damit trat der Nacherbfall ein.
Der Erblasser, dessen Eltern vorverstorben waren, hatte drei Geschwister. Die älteste Schwester war bei Eintritt des Nacherbfalls kinderlos vorverstorben. Eine weitere Schwester ist die Antragstellerin; die Beteiligten zu 3 und 4 sind ihre Kinder. Der am 20. Januar 2003 verstorbene Bruder des Erblassers hat drei Kinder hinterlassen, die Beteiligten zu 2, 5 und 6.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|