Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine GmbH & Co. KG, ist durch formwechselnde Umwandlung nach §
Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) betrachtete den Formwechsel als nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) 1983 der Grunderwerbsteuer unterliegenden Übergang des Eigentums am Grundbesitz von der GmbH auf die Antragstellerin und setzte gegen letztere mit Bescheid vom 13. Februar 1996 aus einer Bemessungsgrundlage von 350 v.H. der Einheitswerte Grunderwerbsteuer fest. Über den gegen diesen Bescheid eingelegten Einspruch ist noch nicht entschieden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|