Autor: Mangold |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster
Der Mandant legt Ihnen ein Testamentseröffnungsschreiben des Amtsgerichts samt den eröffneten Verfügungen von Todes wegen vor. Er möchte wissen, welche Rechtsfolgen aus den Testamenten erwachsen.
Wie ist bei der Auslegung der Testamente bzw. der Verfügungen von Todes wegen vorzugehen? Welche Handlungsalternativen bestehen?
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Eine letztwillige Verfügung ist meist dann interpretations- oder auslegungsbedürftig, wenn
es sich um ein privatschriftliches Testament handelt, |
die (notarielle) Verfügung mehrdeutig ist, |
erwähnte Personen vorverstorben sind, |
erwähnte Personen aus sonstigen Gründen weggefallen sind oder |
im Testament genannte Gegenstände zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr im Nachlass vorhanden sind. |
Es reicht also nicht aus, dass die Verfügung von Todes wegen aufmerksam gelesen und geprüft wird. Die Auslegungsbedürftigkeit kann sich auch aus Umständen außerhalb der Verfügung von Todes wegen ergeben.
PraxistippAus diesem Grund sind zumindest die obengenannten Punkte, insbesondere mögliche Umstände außerhalb des Testaments, explizit abzufragen. |
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