OLG Hamm - Beschluss vom 11.12.2007
15 W 242/07
Normen:
BGB § 2227 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 2008, 113
FamRZ 2008, 1569
NJW-RR 2008, 1687
OLGReport-Hamm 2008, 490
ZEV 2008, 337
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, AG Bielefeld, vom 05.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 23 T 127/07 - Vorinstanzaktenzeichen 111 VI 178-179/00

Durchsetzbarkeit der schuldrechtlichen Verpflichtung eines Testamentsvollstreckers zur Amtsniederlegung

OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 15 W 242/07

DRsp Nr. 2008/10587

Durchsetzbarkeit der schuldrechtlichen Verpflichtung eines Testamentsvollstreckers zur Amtsniederlegung

»1. Eine schuldrechtliche Zusage des Testamentsvollstreckers, sein Amt niederzulegen, begründet einen im Zivilprozess durchsetzbaren Anspruch. 2. Die Nichterfüllung einer Zusage zur Amtsaufgabe kann lediglich als zusätzlicher Gesichtspunkt im Rahmen einer Gesamtwürdigung seiner Amtsführung bei der Entscheidung über seine Entlassung aus wichtigem Grund berücksichtigt werden. 3. Besteht zwischen den Beteiligten über den Inhalt des die Zusage zur Amtsaufgabe umfassenden Vertrages Streit, kann darüber nicht inzident im Entlassungsverfahren entschieden werden.«

Normenkette:

BGB § 2227 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.)

Der Beteiligte zu 2) war Testamentsvollstrecker über den Nachlass der Erblasserin; ihm wurde durch das Amtsgericht am 30.3.2000 ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt. Die Beteiligte zu 1) ist Alleinerbin des am 25.7.2000 verstorbenen Herrn G. Herr G war seinerseits Alleinerbe der Erblasserin. Zum Vermögen der Erblasserin gehören neben Kontoguthaben, Wertpapieren, Lebensversicherungen und einem Erbbaurecht auch Beteiligungen an der A. W X oHG und an CFB-Fonds.