Die Vorlageverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankenthal in dem Beschluss vom 14.8.2019 wird aufgehoben und die Sache zur abschließenden Entscheidung über die als Erinnerung anzusehende Beschwerde der Antragsteller an das Amtsgericht - Familiengericht - Frankenthal zurückverwiesen.
2.Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Beschwerdewert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigshafen vom 28.7.2016 sind den leiblichen Eltern des Kindes K..... wesentliche Teile des Sorgerechts entzogen worden und das Jugendamt S... ist als Ergänzungspfleger bestellt worden. Zu Pflegeeltern wurden die Eheleute A.... verpflichtet.
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