Streitig ist, ob bei der Einbeziehung eines Vorerwerb gemäß § 14 ErbStG zu berücksichtigen ist, dass dieser unter einem Nießbrauchsvorbehalt des Schenkers stand.
I.
Der am 02.05.1999 in München verstorbene Erblasser AB wurde aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau BB zu 1/2, von seiner Tochter CB zu 1/4 und von seinem Sohn, dem Kläger, zu 1/4 beerbt. Mit ErbSt-Bescheid vom 16.11.2000 war dafür Erbschaftsteuer i.H. von 3.325 DM (= 1.700,05 EUR) festgesetzt worden. Der Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abgabenordnung (AO).
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