I.
Die Kläger, Revisionsbeklagten und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die in den Streitjahren 1987 bis 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin erhielt aufgrund privatschriftlicher Schenkungsvereinbarung vom November 1985 von ihrer Mutter, A, einen Betrag von 320000 DM geschenkt mit der Auflage, dieses Geld auf fünf Jahre zinsgünstig anzulegen zugunsten von B, der Tochter der Klägerin und Enkelin von A. Die Zinsen hieraus sollten B zustehen und dieser monatlich in angemessenen Raten ausgezahlt werden. Die Klägerin verpflichtete sich, nach Ablauf der Frist von fünf Jahren "diesen Nießbrauch" zugunsten der Enkelin zu verlängern, soweit diese "noch keine eigenen Einkünfte und Vermögen besitzt".
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