FG München - Urteil vom 10.03.2004
4 K 3240/02
Normen:
ErbStG § 7 ; BGB § 428 ;

Einräumung einer Mitberechtigung an einem Wertpapierdepot als freigebige Zuwendung; Feststellungslast bei Gemeinschaftsdepot, § 428 BGB, § 7 ErbStG; Schenkungsteuer

FG München, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 4 K 3240/02

DRsp Nr. 2004/9617

Einräumung einer Mitberechtigung an einem Wertpapierdepot als freigebige Zuwendung; Feststellungslast bei Gemeinschaftsdepot, § 428 BGB, § 7 ErbStG; Schenkungsteuer

Erhält ein Steuerpflichtiger von seinem Bruder eine Mitberechtigung an einem Wertpapierdepot eingeräumt, liegt darin eine freigebige Zuwendung, sofern sich nicht aus einer abweichenden Gestaltung des Innenverhältnisses der beiden Gesamtgläubiger etwas anderes ergibt. Eine solche vom Regelfall abweichende Vereinbarung muss vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden.

Normenkette:

ErbStG § 7 ; BGB § 428 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob eine freigebige Zuwendung vorliegt.

I.