1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 28.08.2019 abgeändert: Der Antragstellerin wird Einsichtnahme in die Nachlassakte Az.
2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Ihre notwendigen Auslagen trägt die Antragstellerin selbst.
I.
Die Antragstellerin ist Gläubigerin des Nachlasses nach dem Erblasser, der sich in einer notariellen Urkunde wegen einer grundschuldgesicherten Darlehensforderung der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen unterworfen hatte.
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