Die Beschwerde wird bei einem Wert von 5.000,00 EUR mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beseitigung des der Berichtigung des Grundbuchs entgegenstehenden Hindernisses auch durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 26. Januar 2022 -
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