I.
Die 1983 im Alter von 82 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und hatte keine Kinder. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind ihre Neffen. Zum Nachlass gehören ein landwirtschaftliches Anwesen, ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück, ferner zwei Bauplätze sowie Bankguthaben und Wertpapiere. Der Reinnachlass hatte einen Wert von 941.817 DM.
Am 16.8.1983 hat die Erblasserin unter Widerruf aller bisherigen letztwilligen Verfügungen ein privatschriftliches Testament errichtet, in dem sie den Beteiligten zu 2 als Alleinerben eingesetzt und unter anderem bestimmt hat:
... (Beteiligter zu 2) möge sich dem Anwesen in Pflichttreue zuwenden ... Der gesamte Nachlass darf nur für ein zweckmäßiges Haus an der Straße und für Hofvergrößerung für die Sicherstellung der Rentabilität ... verwendet werden ...
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