I.
Die Beteiligten sind die Enkel des am 18.8.1975 im Alter von 94 Jahren verstorbenen Erblassers. Dieser war seit 1954 verwitwet und hatte zwei Kinder: den 1979 verstorbenen Sohn (Vater der Beteiligten zu 1) und die 1993 verstorbene Tochter (Mutter der Beteiligten zu 2 und 3).
Das Nachlassgericht eröffnete mehrere letztwillige Verfügungen, darunter
- ein handschriftliches Testament vom 1.10.1970, in dem der Erblasser sein Testament vom 7.6.1965 für ungültig erklärt und seine beiden Kinder je zur Hälfte zu Erben einsetzt;
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