Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Aschersleben vom 2. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Kostenwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
A.
Der Erblasser war in erster, am 02.12.1935 geschiedener Ehe mit Else R. und in zweiter, bis zu seinem Lebensende fortbestehender Ehe mit Helena M. geb. P. verheiratet.
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