Der Kostenantrag wird zurückgewiesen.
I.
Der inzwischen verstorbene Kläger hat die Antragstellerin, seine Tochter, auf Herausgabe einer Vollmachtsurkunde sowie mehrerer Goldmünzen in Anspruch genommen. Die Antragstellerin hat unter anderem geltend gemacht, der Kläger sei nicht prozessfähig.
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