BFH - Urteil vom 16.12.2009
II R 44/08
Normen:
ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1; HGB § 116 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 19.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 5062/06

Entfaltung einer Mitunternehmerinitiative durch den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG bei Ausgestaltung eines Nießbrauchs als Erfordernis der Gewährung einer Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen gem. § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)

BFH, Urteil vom 16.12.2009 - Aktenzeichen II R 44/08

DRsp Nr. 2010/3807

Entfaltung einer Mitunternehmerinitiative durch den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG bei Ausgestaltung eines Nießbrauchs als Erfordernis der Gewährung einer Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen gem. § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)

Normenkette:

ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1; HGB § 116 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) gründete am 19. März 2004 eine Ein-Mann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und bestimmte sich sowie seine Tochter (T) zu alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern. Dabei befreite er lediglich sich selbst von den Beschränkungen nach § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Bestimmung der Geschäftsführer entsprach dem § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages, wonach die Gesellschafterversammlung mit 2/3-Mehrheit eine derartige Regelung treffen konnte. Gemäß § 7 Abs. 2 Buchst. b des Vertrages gehörte es zu den "Aufgaben der Gesellschafterversammlung", die Geschäftsführer zu bestellen und abzuberufen. Besondere Anstellungsverträge wurden nicht geschlossen.

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