OLG München - Beschluss vom 18.11.2013
34 Wx 189/13
Normen:
BGB § 2203; BGB § 2205 GBO 20; BGB § 29; BGB § 52;
Fundstellen:
ZEV 2014, 116

Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

OLG München, Beschluss vom 18.11.2013 - Aktenzeichen 34 Wx 189/13

DRsp Nr. 2014/1015

Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

1. Zur Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers.2. Überträgt der Testamentsvollstrecker Nachlassgegenstände an einen der beiden Miterben, hängt die Frage der Entgeltlichkeit nicht davon ab, dass der andere Miterbe zum selben Zeitpunkt ebenfalls etwas erhält. Die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Verfügung entscheidet sich vielmehr anhand eines (Wert-) Vergleichs zwischen der Erbquote und dem Zugewandten.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 16. April 2013 aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 2203; BGB § 2205 GBO 20; BGB § 29; BGB § 52;

Gründe

I.