BayObLG - Beschluss vom 19.11.2004
1Z BR 85/04
Normen:
BGB § 2227 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 86
FamRZ 2005, 934
Vorinstanzen:
LG Passau, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 214/04
AG Passau, - Vorinstanzaktenzeichen 1 VI 390/99

Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund bei Inanspruchnahme eines nicht bestehenden Vorkaufsrechts an Nachlassgrundstücken

BayObLG, Beschluss vom 19.11.2004 - Aktenzeichen 1Z BR 85/04

DRsp Nr. 2005/73

Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund bei Inanspruchnahme eines nicht bestehenden Vorkaufsrechts an Nachlassgrundstücken

»Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund, wenn dieser ein tatsächlich nicht bestehendes "Vorkaufsrecht" an Nachlassgrundstücken für sich in Anspruch nimmt.«

Normenkette:

BGB § 2227 ;

Gründe:

I.

Der Erblasser ist 1999 im Alter von 69 Jahren verstorben. Er war mit der Beteiligten zu 1 verheiratet, die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die gemeinsamen Kinder. Der Beteiligte zu 5 ist ein Bruder des Erblassers.

Der Erblasser hat am 6.12.1998 gemeinsam mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten für den "gemeinsamen Nachlass" gegenseitig zu befreiten Vorerben, den Beteiligten zu 3 zum Nacherben eingesetzt haben. Der Erblasser hat ebenfalls am 6.12.1998 ein weiteres privatschriftliches Testament errichtet, in dem er bezüglich seines Anteils an der "Erbengemeinschaft in W. " die Beteiligten zu 1 bis 4 als Erben zu je 1/4 eingesetzt hat. Ferner hat er bestimmt: