I.
Der Erblasser ist 1999 im Alter von 69 Jahren verstorben. Er war mit der Beteiligten zu 1 verheiratet, die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die gemeinsamen Kinder. Der Beteiligte zu 5 ist ein Bruder des Erblassers.
Der Erblasser hat am 6.12.1998 gemeinsam mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten für den "gemeinsamen Nachlass" gegenseitig zu befreiten Vorerben, den Beteiligten zu 3 zum Nacherben eingesetzt haben. Der Erblasser hat ebenfalls am 6.12.1998 ein weiteres privatschriftliches Testament errichtet, in dem er bezüglich seines Anteils an der "Erbengemeinschaft in W. " die Beteiligten zu 1 bis 4 als Erben zu je 1/4 eingesetzt hat. Ferner hat er bestimmt:
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