Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. und 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts Wedding vom 14. September 2009 aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, die Beteiligte zu 1) aus dem Amt des Testamentsvollstreckers zu entlassen.
Die Beteiligte zu 1) hat den Beteiligten zu 2) und 3) die ihnen entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 470.000,- EUR.
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