OLG Naumburg - Beschluss vom 23.02.2021
2 Wx 31/20
Normen:
BGB § 2227;
Vorinstanzen:
AG Sangerhausen, vom 09.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 VI 478/15

Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Nichtentrichtung der Erbschaftsteuer

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.02.2021 - Aktenzeichen 2 Wx 31/20

DRsp Nr. 2021/14748

Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Nichtentrichtung der Erbschaftsteuer

1. Etwaige in einem vorangegangenen Entlassungsverfahren festgestellte Pflichtverletzungen eines Testamentsvollstreckers sind in einem späteren Entlassungsverfahren nicht verbraucht. 2. Die fehlende Entrichtung der Erbschaftsteuer stellt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers dar.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Sangerhausen vom 9. März 2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.

Der Kostenwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 143.457,72 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2227;

Gründe:

A.

Die Erblasserin war verheiratet mit dem am 21.05.2007 vorverstorbenen R. O. .

Die Ehegatten hatten keine leiblichen Kinder und jeweils keine Geschwister. Die Beteiligten zu 2) und zu 3) waren ihre Pflegetöchter.