Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Sangerhausen vom 9. März 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
Der Kostenwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 143.457,72 € festgesetzt.
A.
Die Erblasserin war verheiratet mit dem am 21.05.2007 vorverstorbenen R. O. .
Die Ehegatten hatten keine leiblichen Kinder und jeweils keine Geschwister. Die Beteiligten zu 2) und zu 3) waren ihre Pflegetöchter.
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