FG Köln - Urteil vom 05.03.2004
15 K 3293/98
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 ;

Entnahme aus BV der Besitzunternehmens bei schenkungsweiser Übertragung von Anteilen am Betriebsunternehmen

FG Köln, Urteil vom 05.03.2004 - Aktenzeichen 15 K 3293/98

DRsp Nr. 2004/7240

Entnahme aus BV der Besitzunternehmens bei schenkungsweiser Übertragung von Anteilen am Betriebsunternehmen

1. Der Entnahmetatbestand ist auch dann gegeben, wenn bei einer Betriebsaufspaltung ein Gesellschafter des Besitzunternehmens es einem Angehörigen ermöglicht, einen Teil des zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Anteils an der Betriebs-GmbH (teilweise) unentgeltlich zu übernehmen. 2. Bei der Ermittlung des Teilwerts, mit dem die Entnahme anzusetzen ist, sind Ertragswertgesichtspunkte vorrangig zu berücksichtigen und entsprechend überzugewichten. 3. Dabei ist vom Durchschnittswert des Betriebsergebnisses des Einzelunternehmens in den Jahren vor der Betriebsaufspaltung auszugehen, vermindert um a.o. Erträge aus Anlageverkäufen und um einen angemessenen Unternehmerlohn.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob und ggf. in welcher Höhe eine gewinnerhöhende Entnahme aus dem Betriebsvermögen dadurch vorliegt, dass GmbH-Anteile nach einer vorgenommenen Betriebsaufspaltung an einen Angehörigen verschenkt worden sind.