Die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 gegen den Beschluss des Notariats Pfullingen II - Nachlassgericht - vom 26.11.2016, Az. II NG 189/2015, wird
zurückgewiesen.
2.Die Beteiligte Ziff. 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 140.000,00 festgesetzt.
I.
Die am XXX verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am XXX vorverstorben. Die Erblasserin hat keine Abkömmlinge hinterlassen.
1. 2.
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