BayObLG - Beschluß vom 10.03.1997
1Z BR 55/97
Normen:
BGB § 2078, § 2081, § 2353, § 2361 ; FGG § 19 ;

Entscheidung des Nachlaßgerichts über Testamentsanfechtung erst im Erbscheinsverfahren - Zurückweisung der Anfechtung als konkludente Ablehnung der Einziehung eines bereits erteilten Erbscheins

BayObLG, Beschluß vom 10.03.1997 - Aktenzeichen 1Z BR 55/97

DRsp Nr. 1997/3672

Entscheidung des Nachlaßgerichts über Testamentsanfechtung erst im Erbscheinsverfahren - Zurückweisung der Anfechtung als konkludente Ablehnung der Einziehung eines bereits erteilten Erbscheins

»Über die Begründetheit einer Testamentsanfechtung hat das Nachlaßgericht erst im Erbscheinsverfahren zu entscheiden; hat es jedoch aufgrund des angefochtenen Testaments einen Erbschein erteilt, so kann die Zurückweisung der Anfechtung dahin ausgelegt werden, daß die Einziehung des Erbscheins abgelehnt wird.«

Normenkette:

BGB § 2078, § 2081, § 2353, § 2361 ; FGG § 19 ;

Gründe: