Erbausschlagung bei Erblasser mit letztem Wohnsitz in den alten Bundesländern aber Grundvermögen in der ehemaligen DDR
OLG Dresden, Urteil vom 18.12.1995 - Aktenzeichen 7 U 679/95
DRsp Nr. 1998/5027
Erbausschlagung bei Erblasser mit letztem Wohnsitz in den alten Bundesländern aber Grundvermögen in der ehemaligen DDR
»Bei Erblassern mit letztem Wohnsitz in den alten Bundesländern, aber Grundvermögen in der DDR, reicht es für die Wirksamkeit einer Ausschlagung aus, wenn diese von einem Notar in der Bundesrepublik beglaubigt wird, dem örtlich zuständigen Nachlaßgericht in der Bundesrepublik zugeht und dem Staatlichen Notariat lediglich in amtlich beglaubigter Kopie übersandt wird.«