I.
Die verwitwete, kinderlose Erblasserin ist im Jahr 2000 im Alter von 94 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 1964 vorverstorben. Der Ehemann der Erblasserin hatte einen 1919 geborenen nichtehelichen Sohn, der in der Familie als "Neffe" der Erblasserin bezeichnet wurde. Er ist 1994 verstorben, die Beteiligten zu 1 bis 3 sind seine Kinder. Die Beteiligten zu 4 und 5 sind Verwandte dritter Ordnung der Erblasserin und im Fall gesetzlicher Erbfolge deren Erben.
Die Erblasserin hat am 5.10.1990 ein Schriftstück handschriftlich verfasst und unterschrieben, das folgenden Wortlaut hat:
Vereinbarung
Hiermit wird zwischen mir (Erblasserin) und meinem Neffen (Vater der Beteiligten zu 1 bis 3) folgende Vereinbarung getroffen: Mein Neffe (Vater der Beteiligten zu 1 bis 3) soll als ausschließlicher Erbe meines Vermögens (Immobilien und anderes) eingesetzt werden.
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