FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.12.2005
2 K 220/01
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 2 ; AO § 173 Abs. 2 § 175 Abs. 1 Nr. 2 ; UrhG § 64 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 348

Erbin eines verstorbenen Künstlers erzielt durch Veräußerung des künstlerischen Nachlasses nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.12.2005 - Aktenzeichen 2 K 220/01

DRsp Nr. 2006/1283

Erbin eines verstorbenen Künstlers erzielt durch Veräußerung des künstlerischen Nachlasses nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit

Die Erbin eines verstorbenen Künstlers erzielt durch die 19 Jahre nach dessen Tod erfolgte Veräußerung des künstlerischen Nachlasses auch dann nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit, wenn zwischen Tod und Veräußerung keine weiteren Verwertungshandlungen vorgenommen wurden.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 2 ; AO § 173 Abs. 2 § 175 Abs. 1 Nr. 2 ; UrhG § 64 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob nachträgliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit vorliegen.

Der Kläger ist der Sohn und Erbe der im Laufe des Klageverfahrens verstorbenen ursprünglichen Klägerin B. Diese war die Witwe des 1979 verstorbenen Vaters des Klägers, des A. Dieser übte bis zu seinem Tode seine freiberufliche Tätigkeit in dem gemeinsamen Haus der Ehegatten in X aus.