Die Beteiligten streiten darüber, ob nachträgliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit vorliegen.
Der Kläger ist der Sohn und Erbe der im Laufe des Klageverfahrens verstorbenen ursprünglichen Klägerin B. Diese war die Witwe des 1979 verstorbenen Vaters des Klägers, des A. Dieser übte bis zu seinem Tode seine freiberufliche Tätigkeit in dem gemeinsamen Haus der Ehegatten in X aus.
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