Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. Dezember 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund eines notariellen Testaments vom 16. Februar 2005 Alleinerbe der 1906 geborenen und im Juli 2009 verstorbenen Erblasserin (E).
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