BFH - Urteil vom 14.12.2004
II R 35/03
Normen:
AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1093
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 15.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 6841/00 Erb

Erbschaftsteuer: Einkommensteuerbescheid als rückwirkendes Ereignis?

BFH, Urteil vom 14.12.2004 - Aktenzeichen II R 35/03

DRsp Nr. 2005/5956

Erbschaftsteuer: Einkommensteuerbescheid als rückwirkendes Ereignis?

1. Ob ein Ereignis steuerrechtlich in die Vergangenheit zurückwirkt, beurteilt sich allein nach den Normen des jeweils einschlägigen materiellen Steuerrechts.2. Ergeht nach Bestandskraft des Erbschaftsteuerbescheides ein Einkommensteuerbescheid, der den Erblasser betrifft und zu einer Steuernachzahlung führt, so liegt darin kein rückwirkendes Ereignis, das eine Änderung der Erbschaftsteuerfestsetzung ermöglichen würde.

Normenkette:

AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe nach seinem im Jahr 1993 verstorbenen Vater (V). Er reichte die Erbschaftsteuererklärung noch im Jahr 1993 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) ein. Das FA setzte die Erbschaftsteuer gegen den Kläger zuletzt mit Änderungsbescheid vom 23. Juli 1996 auf 394 050 DM fest.