FG Düsseldorf - Urteil vom 14.12.2005
4 K 6714/02 AO
Normen:
AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 170 § 227 ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DB 2006, 980
DStRE 2007, 723
EFG 2006, 319

Erbschaftsteuererlass; Bekanntwerden; Steuerschulden; Festsetzungsfristablauf; Steuerfestsetzung - Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer bei Bekanntwerden von Steuerschulden nach Ablauf der Festsetzungsfrist

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2005 - Aktenzeichen 4 K 6714/02 AO

DRsp Nr. 2006/2596

Erbschaftsteuererlass; Bekanntwerden; Steuerschulden; Festsetzungsfristablauf; Steuerfestsetzung - Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer bei Bekanntwerden von Steuerschulden nach Ablauf der Festsetzungsfrist

1. Das Bekanntwerden von Steuerschulden des Erblassers nach Ablauf der Festsetzungsfrist rechtfertigt mangels offensichtlicher und eindeutiger Unrichtigkeit der Steuerfestsetzung nicht den Erlass der hierauf entfallenden Erbschaftsteuer, wenn der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Festsetzung der Steuer die Steuerschulden des Erblassers weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen. 2. Die Fehlerhaftigkeit einer Steuerfestsetzung kann nur bei Vorliegen eines zwar nicht notwendig schuldhaften, aber doch gravierenden Fehlverhaltens der Finanzbehörde offensichtlich sein und daher eine Billigkeitsmaßnahme gebieten.

Normenkette:

AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 170 § 227 ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 ;

Tatbestand: