Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Leverkusen vom 10.08.2017,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.
I.
Am 31.01.1975 ist Herr SM (Erblasser) verstorben. Seine Ehefrau GM geb. Q ist im Jahre 1963 vorverstorben. Die Beteiligte zu 1) ist seine Tochter. Deren Kinder, die Beteiligten zu 2) und 3) und (der nachverstorbene) T sind seine Enkel.
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