Die Beschwerde der Beteiligten vom 18.10.2024 gegen die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Siegburg vom 16.10.2024 - AB-N01 - 2 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zwischenverfügung wie folgt ergänzt wird:
Der Antragstellerin wird zur Behebung des Eintragungshindernisses anheimgestellt, bei dem Grundbuchamt vorzulegen:
a)die Abschichtungsvereinbarung in notariell beglaubigter Form
oder
b)|
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