I.
Die am 2000 im Alter von 83 Jahren verstorbene Erblasserin war kinderlos und hatte keine Geschwister. Aufgrund ihrer Ehe mit einem 1977 verstorbenen Holländer erwarb sie die holländische Staatsangehörigkeit, ihr ständiger Wohnsitz war aber in Deutschland. Die Beteiligten sind weitläufige Verwandte fortgeschrittenen Alters, die als gesetzliche Erben in Betracht kommen.
Die Erblasserin hatte mit ihrem Ehemann am 5.3.1968 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, wonach sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und dem Überlebenden freie Hand gelassen hatten.
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