SchlHOLG - Urteil vom 25.11.2008
3 U 11/08
Normen:
BGB § 2325 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 734
OLGReport-Schleswig 2009, 97
ZEV 2009, 81
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 17.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 126/06

Ermittlung des Werts eines Grundstücks unter Berücksichtigung eines vorbehaltenen Nießbrauchs und der Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente; Bewertung der Leibrentenverpflichtung

SchlHOLG, Urteil vom 25.11.2008 - Aktenzeichen 3 U 11/08

DRsp Nr. 2009/1166

Ermittlung des Werts eines Grundstücks unter Berücksichtigung eines vorbehaltenen Nießbrauchs und der Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente; Bewertung der Leibrentenverpflichtung

Ist bei der Anwendung des Niederstwertprinzips (§ 2325 Abs. 2 S. 2 BGB) der Wert eines Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich, so kommt ein dem Erblasser vorbehaltener Nießbrauch nicht als Wertminderung der Schenkung in Ansatz, wohl aber eine Verpflichtung des Grundstücksübernehmers zur Zahlung einer Leibrente an den Erblasser. Die Bewertung der Leibrentenverpflichtung erfolgt abstrakt kapitalisiert nach der Anl. 9 zu § 14 BewG.

Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Dezember 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 24.348,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. April 2006 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der I. Instanz tragen der Kläger zu 28 %, die Beklagte zu 72 %.

Die Kosten der II. Instanz tragen der Kläger zu 6 % und die Beklagte zu 94 %.