Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 4) hat den Beteiligten zu 1) und zu 6) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 96.080,00 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet, da das Amtsgericht zu Recht einen Ersatz-Testamentsvollstrecker ernannt hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|