Den Beteiligten zu 1 und 3 wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 und 3 gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. April 2021 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 409.034 € festgesetzt.
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