Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 23.07.2020, Aktenzeichen
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.187,86 € festgesetzt.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 23.07.2020, Aktenzeichen
Zur Begründung wird auf den vorausgegangenen Hinweis des Senats Bezug genommen.
Die Gegenerklärung vom 13.10.2020 gibt zu einer Änderung keinen Anlass.
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