1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Perleberg vom 23.10.2019, Az.
2. Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Antragsteller und die Beteiligte zu 4 je zur Hälfte zu tragen. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie selbst.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 60.000 €.
I.
Die Beteiligten streiten in einem Erbscheinverfahren um die Erbfolge nach dem Erblasser.
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