OLG Hamburg - Beschluss vom 26.08.2020
2 W 35/20
Normen:
CK: kurzer aLS (Zur Bindungswirkung ...), kein rLS;
Fundstellen:
NotBZ 2022, 59
ZEV 2021, 447
Vorinstanzen:
AG Hamburg-Altona, vom 06.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 309 VI 1699/19

Erteilung eines TestamentsvollstreckerzeugnissesBindungswirkung eines gemeinschaftlichen TestamentsAtypische Jastrowsche Klausel ohne Strafteil

OLG Hamburg, Beschluss vom 26.08.2020 - Aktenzeichen 2 W 35/20

DRsp Nr. 2021/4922

Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments Atypische Jastrow'sche Klausel ohne Strafteil

Zur Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments mit atypischer Jastrow`scher Klausel ohne Strafteil.

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona - Nachlassgericht - vom 6.3.2020 geändert. Der Antrag des Beteiligten zu 8) vom 20.9.2019 auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 8) hat die Gerichtskosten beider Instanzen zu tragen. Alle Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 40.000 € festgesetzt.

Normenkette:

CK: kurzer aLS (Zur Bindungswirkung ...), kein rLS;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten um die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Die Beteiligten zu 1) und 2) sowie der im Jahr 2006 verstorbene Dr. J... T... sind/waren die Kinder des im Jahr 1977 verstorbenen Ehemannes der Erblasserin aus dessen erster Ehe. Die Beteiligten zu 3) und 7) sind die Kinder von Dr. J... T..., der Beteiligte zu 8) ist der durch Testament der Erblasserin vom 8.2.2007 eingesetzte Testamentsvollstrecker.