Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona - Nachlassgericht - vom 6.3.2020 geändert. Der Antrag des Beteiligten zu 8) vom 20.9.2019 auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 8) hat die Gerichtskosten beider Instanzen zu tragen. Alle Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 40.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Die Beteiligten zu 1) und 2) sowie der im Jahr 2006 verstorbene Dr. J... T... sind/waren die Kinder des im Jahr 1977 verstorbenen Ehemannes der Erblasserin aus dessen erster Ehe. Die Beteiligten zu 3) und 7) sind die Kinder von Dr. J... T..., der Beteiligte zu 8) ist der durch Testament der Erblasserin vom 8.2.2007 eingesetzte Testamentsvollstrecker.
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