OLG Köln - Beschluss vom 08.03.2021
2 Wx 93/21
Normen:
FamFG § 81 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
ZEV 2021, 602
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 18.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 36 VI 319/18

Erteilung eines TestamentsvollstreckerzeugnissesWiderruf der Anordnung einer TestamentsvollstreckungAnfechtung einer Kostenentscheidung

OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2021 - Aktenzeichen 2 Wx 93/21

DRsp Nr. 2021/11075

Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Widerruf der Anordnung einer Testamentsvollstreckung Anfechtung einer Kostenentscheidung

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 21.12.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Köln vom 18.11.2020, 36 VI 319/18, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.

Normenkette:

FamFG § 81 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Am xx.xx.2018 ist Frau A (im Folgenden: Erblasserin) verstorben.

Am 16.02.1975 errichtete die Erblasserin mit ihrem am xx.xx.1988 vorverstorbenen Ehemann ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzten (Bl. 3 d. Testamentsakte 36 IV 461/13).

Am 20.02.2009 errichtete die Erblasserin nach einem Entwurf des Beteiligten zu 1) ein notarielles Testament, in dem sie die Apothekerin B, den Apotheker C, Herrn D sowie die Beteiligten zu 2) und 3) als Erben zu je 1/5-Anteil einsetzte, Testamentsvollstreckung anordnete und den Beteiligten zu 1) als Testamentsvollstrecker einsetzte (Bl. 45 ff. d. Testamentsakte 36 IV 461/13).

Nach einem Sturz befand sich die Erblasserin in der Zeit vom 12.08. bis zum 28.08.2013 im Krankenhaus.