Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 21.12.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Köln vom 18.11.2020,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
I.
Am xx.xx.2018 ist Frau A (im Folgenden: Erblasserin) verstorben.
Am 16.02.1975 errichtete die Erblasserin mit ihrem am xx.xx.1988 vorverstorbenen Ehemann ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzten (Bl. 3 d. Testamentsakte
Am 20.02.2009 errichtete die Erblasserin nach einem Entwurf des Beteiligten zu 1) ein notarielles Testament, in dem sie die Apothekerin B, den Apotheker C, Herrn D sowie die Beteiligten zu 2) und 3) als Erben zu je 1/5-Anteil einsetzte, Testamentsvollstreckung anordnete und den Beteiligten zu 1) als Testamentsvollstrecker einsetzte (Bl. 45 ff. d. Testamentsakte
Nach einem Sturz befand sich die Erblasserin in der Zeit vom 12.08. bis zum 28.08.2013 im Krankenhaus.
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