Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.01.2016 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Streitig ist, ob nach einer unentgeltlichen Hofübertragung Zahlungen an die Voreigentümer als nachträgliche Anschaffungskosten zu beurteilen sind.
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