Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14.07.2016 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 2011 als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war bis zum Jahr 2009 Gesellschafter der ... KG (KG). Die KG veräußerte in jenem Jahr ein Grundstück zum Preis von 1.500.000 €. In Bezug auf den auf den Kläger entfallenden Gewinnanteil wurde die Verrentung des Kaufpreises in Form von 123 monatlichen Zahlungen mit einem Zinssatz von 5 % p.a. vereinbart. Diese dienten laut Kaufvertrag vom 29.07.2008 der Altersversorgung des Klägers. Im Streitjahr betrugen die Zinsen 59.655 €.
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