BGH - Urteil vom 09.10.1991
IV ZR 259/90
Normen:
BGB § 2311, § 2312, § 2049 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 2049 Landgut 2
BGHR BGB § 2311 Abs. 1 Satz 1 Pflichtteilsanspruch 2
BGHR BGB § 2312 Normzweck 2
DRsp I(174)260c
FamRZ 1992, 172
MDR 1992, 56
NJW-RR 1992, 66
RdL 1991, 318
WM 1991, 2115

Ertragswertrechnung zur Pflichtteilsbemessung bei Landgutflächen mit genehmigtem Kiesabbau

BGH, Urteil vom 09.10.1991 - Aktenzeichen IV ZR 259/90

DRsp Nr. 1993/1028

Ertragswertrechnung zur Pflichtteilsbemessung bei Landgutflächen mit genehmigtem Kiesabbau

»Bei der Bemessung des Pflichtteils ist die Ertragswertrechnung gemäß §§ 2312, 2049 BGB nicht gerechtfertigt, soweit es sich um unmittelbar an ein Kieswerk angrenzende Äcker handelt, für die die amtliche Genehmigung zum Abbau reicher Kiesvorkommen bereits erteilt ist und die dafür benötigt werden, vorausgesetzt die auskiesungsreifen Grundstücke lassen sich ohne Gefahr für die dauernde Lebensfähigkeit des Landgutes aus diesem herauslösen (Fortführung von BGHZ 98, 382).«

Normenkette:

BGB § 2311, § 2312, § 2049 ;

Tatbestand:

Die Parteien sind Geschwister; sie sind die einzigen Kinder der am 21. Dezember 1983 verstorbenen Witwe K. G. geborene P. (Erblasserin). Aufgrund Erbvertrages vom 30. Juni 1983 wurde diese vom Beklagten allein beerbt. Die Klägerin beansprucht ihren Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung.