I. Der im Alter von 82 Jahren verstorbene Erblasser war verwitwet und kinderlos. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sowie 6 bis 9 sind die Kinder zweier vorverstorbener Schwestern des Erblassers aus der ersten Ehe seines Vaters, die Beteiligten zu 4 und 5 sind Halbgeschwister aus der zweiten Ehe des Vaters.
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