Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts -Nachlassgericht- Neuwied vom 21.08.2020 aufgehoben und der Vergütungsantrag des Beteiligten zu 2 vom 06.07.2020 zurückgewiesen.
2.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Beschwerdewert wird auf 164,87 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Festsetzung der Vergütung des Beteiligten zu 2 in Höhe von 164,87 € mit dem angefochtenen Beschluss des Nachlassgerichts -Rechtspfleger- Neuwied.
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