I.
Der Erblasser hinterließ seine Ehefrau, die Beteiligte, und zwei Kinder. Das gemeinschaftliche Testament, in dem die Eheleute sich gegenseitig zu Erben und ihre gemeinsamen Kinder zu Schlußerben eingesetzt haben, lautet unter anderem wie folgt:
"Verlangt ein Kind den Pflichtteil, so geht sein Erbteil auf die Miterben über, u. es soll auch den überlebenden Elternteil nicht beerben, sondern auch aus dessen Nachlaß nur den Pflichtteil erhalten. Verlangen alle Kinder den Pflichtteil, soll alleiniger Erbe der Überlebende von uns ohne Beschränkungen sein."
Antragsgemäß erteilte das Amtsgericht am 1.6.1999 für die Beteiligte einen Alleinerbschein.
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