1. Auf die sofortige Beschwerde der Gläubiger wird der Beschluss der Landgerichts Cottbus vom 16.08.2024, Az
2. Gegen die Schuldner wird wegen Nichtvornahme der ihr aufgrund des Teil-Versäumnisurteils des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 17.06.2024 02.07.2021 (Az.
alle beim Erbfall vorhandenen Sachen und Forderungen (Aktiva),
b.alle beim Erbfall vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten,
c.alle ergänzungspflichtigen Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat,
ein Zwangsgeld in Höhe von 500 €, ersatzweise für den Fall der Nichtbeitreibbarkeit ein Tag Zwangshaft je 100,00 EUR festgesetzt
3. Die Kosten des Zwangsvollstreckungs- und des Beschwerdeverfahrens tragen die Schuldner.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|