OLG Köln - Urteil vom 13.12.1994
22 U 32/94
Normen:
BGB § 598 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1995, 751
OLGReport-Köln 1995, 115

Feststellung eines lebenslangen Leihvertrages aufgrund besonderer Umstände

OLG Köln, Urteil vom 13.12.1994 - Aktenzeichen 22 U 32/94

DRsp Nr. 1995/4949

Feststellung eines lebenslangen Leihvertrages aufgrund besonderer Umstände

Von einem konkludent geschlossenen lebenslangen Leihvertrag über ein Hausgrundstück kann unter besonderen Umständen (z.B. nahe Beziehung zum Grundstückseigentümer, Pflegeleistungen, keine Entgeltforderungen über rund 40 Jahre, zunehmendes Alter, Tragung der Unterhaltskosten für das Haus) ausgegangen werden.

Normenkette:

BGB § 598 ;

Tatbestand:

Die Klägerin und Frau M.G. geb. T. sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigentümer des Grundstücks R. straße 5 in B. Nach der grundbuchmäßigen Eintragung steht ihnen jeweils die Hälfte des Eigentums zu. Das auf dem Grundstück errichtete Einfamilienhaus wird von der Beklagten, der Mutter von Frau G., bewohnt. Ein Mietvertrag zwischen ihr und der Erbengemeinschaft besteht nicht. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die Zahlung eines Nutzungsentgelts an die Erbengemeinschaft für die Zeit ab 1.1.1989.