FG Münster - Urteil vom 31.01.2014
9 K 135/07 K,F
Normen:
UmwStG § 20 Abs 2;
Fundstellen:
BB 2014, 1968
BB 2014, 2607
DStR 2015, 8
DStRE 2016, 26

Wertaufstockung bei Teilbetriebseinbringung

FG Münster, Urteil vom 31.01.2014 - Aktenzeichen 9 K 135/07 K,F

DRsp Nr. 2014/11208

Wertaufstockung bei Teilbetriebseinbringung

Eine nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 mögliche Wertaufstockung darf dann nicht vorgenommen werden, wenn zwar die Summe der Teilwerte der eingebrachten Einzelwirtschaftsgüter über dem Buchwert des eingebrachten Teilbetriebs liegt, nicht jedoch der (Teil-)Wert des eingebrachten Teilbetriebs als Sachgesamtheit.

Normenkette:

UmwStG § 20 Abs 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung vom 28.10.1994 (UmwStG 1995) der höhere Wert des eingebrachten Betriebsvermögens i.S. von § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 unter Berücksichtigung eines negativen Geschäftswerts zu ermitteln ist.

Die Klägerin ist eine im … 2000 als Vorratsgesellschaft mit einem Stammkapital von 25.000 EUR gegründete GmbH. Seit dem hier in Rede stehenden Einbringungsvorgang (s.u.) befindet sich ihr Sitz in P und ist Gegenstand ihres Unternehmens die Fabrikation von A-Waren, die Fabrikation von B-Waren sowie der Handel mit den genannten Erzeugnissen.