FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.10.2014
5 K 115/12
Normen:
EStG § 35 Abs. 1 Satz 5; EStG § 35 Abs. 2; EStG § 35 Abs. 3; EStG § 35 Abs. 4;
Fundstellen:
BB 2015, 1875
DStR 2015, 8
DStRE 2015, 1164

Ermittlung des individuellen Steuerermäßigungsbetrages bei Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.10.2014 - Aktenzeichen 5 K 115/12

DRsp Nr. 2015/7004

Ermittlung des individuellen Steuerermäßigungsbetrages bei Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften

1. Die Ermittlung des individuellen Steuerermäßigungsbetrages nach § 35 Abs. 1 EStG, insbesondere unter Berücksichtigung des Höchstbetrages nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG, erfolgt auch bei einer Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften erst auf der Ebene der Einkommensteuerveranlagung. Lediglich hinsichtlich der in § 35 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 EStG ausdrücklich genannten Größen stellt sich ein Gewinnfeststellungsbescheid für eine Mitunternehmerschaft als Grundlagenbescheid für die Ermittlung des Ermäßigungsbetrages nach § 35 Abs. 1 EStG dar. Ein in einem Gewinnfeststellungsbescheid festgestellter „auf Beteiligungen an anderen Personengesellschaften entfallender, individuell ermittelter Höchstbetrag nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG“ entfaltet daher keine Bindungswirkung für den Einkommensteuerbescheid. 2. Bei der (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligung eines Steuerpflichtigen an mehreren der Gewerbesteuer unterliegenden Mitunternehmerschaften oder bei mittelbarer Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften ist die Beschränkung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG jeweils betriebsbezogen zu ermitteln.

Normenkette:

EStG § 35 Abs. 1 Satz 5; § Abs. ;