BayObLG - Beschluss vom 26.11.1993
1Z BR 84/93
Normen:
FGG § 27 ; BGB § 2247 ;
Fundstellen:
ZEV 1994, 40
Vorinstanzen:
LG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen 30 T 1058/93
AG Landau - VI 372/92,

Form eines Testamentsunterzeichnung auf der zugeklebten Lasche des Umschlags

BayObLG, Beschluss vom 26.11.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 84/93

DRsp Nr. 2005/15024

Form eines Testamentsunterzeichnung auf der zugeklebten Lasche des Umschlags

»1. Die über die zugeklebte Lasche eines Testamentsumschlags gesetzte eigenhändige Unterschrift der Erblasserin kann sich nach ihrem Willen und der Verkehrsauffassung als räumlicher und zeitlicher Abschluß der einliegenden, nicht unterschriebenen letztwilligen Verfügung darstellen.2. Hat die Erblasserin den mit ihrer Unterschrift versehenen Testamentsumschlag in einen weiteren Umschlag eingelegt, den sie verschlossen und an das zuständige Amtsgericht adressiert hat, kann eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, daß die Erblasserin mit dem damit hergestellten engen inhaltlichen Zusammenhang die rechtsverbindliche Abschlußfunktion der Unterschrift für die einliegende letztwillige Verfügung bezweckt hat.Wer demgegenüber behauptet, die Erblasserin habe bewußt unwirksam testieren wollen, trägt für diesen Ausnahmetatbestand die Feststellungslast.«

Normenkette:

FGG § 27 ; BGB § 2247 ;

Gründe:

I.