Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§
Es kann dahinstehen, ob dem Berufungsgericht darin gefolgt werden kann, daß im Streitfall kein Leibrentenversprechen i.S. der §§ 759 ff. BGB vorliege und es jedenfalls an der nach § 761 BGB erforderlichen Schriftform fehle, oder ob die dagegen von der Revision erhobenen Einwendungen durchgreifen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|